Teleskopstapler sind keine Hubstapler (kein Hubmast). Sie können beispielsweise für Stapler- oder Kranarbeiten eingesetzt werden. Die Art und Notwendigkeit eines Fachkundenachweises beim Betrieb eines Teleskopstaplers richtet sich nach der vorgesehenen Verwendung des Geräts.
Entspricht beim Führen von motorisch betriebenen selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit wechselbarer Zusatzausrüstung zum Einsatz als Kran oder als Hubstapler (Kran-Stapler-Kombinationsgeräte) der durchzuführende Arbeitsvorgang
1. dem Führen von Kranen, ist der Nachweis der Fachkenntnisse für das Führen von Kranen erforderlich,
2. dem Führen von Hubstaplern, ist der Nachweis der Fachkenntnisse für das Führen von Hubstaplern erforderlich.