Der Staplerschein bestätigt die Kenntnisse über das Führen von Hubstaplern. Für den Staplerführerschein muss man einen Kurs im Ausmaß von 20,5 Unterrichtseinheiten nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 § 6 Z 2 mit anschließender Prüfung absolvieren.
Handelsfachpacker, Lagerfachkräfte, Meister, Verladepersonal in Speditionen und Lagern, in der verladenden Wirtschaft, im Messebau.
Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik, Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern, Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern, Betrieb und Wartung von Hubstaplern, Abeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern, Frei gestaltbare UE, Praktische Übungen
Mindestanzahl Unterrichtseinheiten 19,5 Unterrichtseinheiten, Praktische Übungen 1 Unterrichtseinheit, Gesamt 20,5 Unterrichtseinheiten