Der Lehrgang dient zur Erlangung der Sachkunde für die Erweiterung der ADR-Bescheinigung auf die Klasse 1. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle die Erweiterung der ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR für explosive Stoffe.
Führer von Fahrzeugen, die Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 befördern, ungeachtet der Gesamtmasse des Fahrzeuges.
Notwendige gesetzliche Maßnahmen, Aufbau der Klasse 1, Eigenschaften der Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Dokumente für den Transport von Stoffen der Klasse 1, Besonderheiten des Beförderungspapieres für Klasse 1, Bescheinigung der Zulassung EX II und EX III, Fahrzeuge und Beförderungsarten Klasse 1, Verpackung und Schutzausrüstung Klasse 1, Durchführung der Beförderung für Klasse 1, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen für Klasse 1.
Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig.