Deichselgeführte Stapler sind Geh-Flurförderzeuge, die von Mitgängern über eine Deichsel bedient werden. Mit einer Gabel, einer Plattform oder einem anderen Lastträger werden Lasten angehoben, um sie zu stapeln oder in Regale einzubringen.
Nur mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete Personen dürfen deichselgeführte Stapler führen.
Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt werden.
Für Arbeiten mit Staplern mit hochklappbarer Plattform, die ihre Last außerhalb der Radbasis aufnehmen, ist der Nachweis der Fachkenntnisse notwendig (Staplerschein). Weiters ist für Arbeiten mit solchen Staplern eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers notwendig.