Personen, die Gefahrgut der verschiedenen Gefahrenklassen in Versandstücken oder als Schüttgut in kennzeichnungspflichtiger Menge in Fahrzeugen befördern.
Allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, allgemeine Gefahreneigenschaften, Dokumentation, Begleitpapiere, Kennzeichnung und Bezettelung, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung, Durchführung der Beförderung, Pflichten und Verantwortlichkeiten, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen.
Basiskurs für alle ausbildungspflichtigen Fahrzeugführer
19 UE + 1 UE Prüfung.
Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig.