Während die Fahrer kennzeichnungspflichtiger Transporte eine Schulungsbescheinigung
nach den Vorschriften des Kap. 8.2 des ADR benötigten, brauchen Fahrer, die nur freigestellte Mengen
gem. 1.1.3.6 ADR transportieren nur eine Unterweisung.
Speziell für diesen Personenkreis bieten wir einen "Fahrerkurs"an, der gewährleistet, dass die Fahrer die entsprechenden Kenntnisse, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind, erhalten.
Die Inhalte gehen dabei über die aufgabenbezogene Unterweisung hinaus und sollen dem Fahrer einen Überblick über die Vorschriften ermöglichen.
Zielgruppe:
Fahrer, die nur freigestellte Mengen
gem. 1.1.3.6 ADR transportieren
Aufzeichnungen der nach diesem Kapitel erhaltenen Unterweisung sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und dem Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufzeichnungen müssen vom Arbeitgeber für den von der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen der erhaltenen Unterweisung sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu überprüfen.